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News

08.01.2024
Abschaltung BBC Entertainment

Wir haben nachfolgende Information erhalten: Der Sender «BBC entertainment», Sprache Englisch, Themen Komödien, Spielfilme und Unterhaltung, stellt per 31.03.2024 den Betrieb ein. Es wird keinen Ersatzsender dafür geben.
Besten Dank für die Berücksichtigung

10.11.2022
IPTV „flexTV“

Gute Neuigkeiten! Es freut uns, dass wir Ihnen per Montag, 14. November 2022 die folgenden neuen Funktionen zur Verfügung stellen können:

  • Teletext
  • Serienaufnahme
  • Mehrkanalton
  • Untertitel
  • Favoriten
  • individuelle Startbildschirm-Anpassungen
  • Bildschirm dunkel schalten während dem Radio hören
  • Beliebig viele TV Log-ins (max. 5 zur gleichen Zeit)

IPTV „TVmotion“

Per 31. Dezember 2022 wird die „TVmotion“ Plattform eingestellt. D.h. wir werden im Verlauf vom Dezember 2022 alle „TVmotion“ Boxen durch neue „flexTV“ Boxen ersetzen müssen. Der Funktionsumfang ist gleich wie bei „TVmotion“. Leider können Aufnahmen auf „TVmotion“ nicht auf die neue „flexTV“ Plattform übernommen werden.

Nebst der Nutzung über die Box kann „flexTV“ auch unter folgenden Plattformen genutzt werden:

Browser
Google Chrome, Firefox, Microsoft Edge und Safari (benötigen die aktuellsten Browser)
iOS
iOS 10.0 oder neuer (max. Alter des Gerätes, neuer als 2016)
tvOS
tvOS 10.2 oder neuer (max. Alter des Gerätes, neuer als 2016)
Android Mobile
Android 5.0 oder höher (max. Alter des Gerätes, neuer als 2014)
Android TV
Android 4.4W oder höher (max. Alter des Gerätes, neuer als 2014)
LG Smart TV
WebOS 3.0 (max. Alter des Gerätes, neuer als 2016)
Samsung Smart TV
Tizen (max. Alter des Gerätes, neuer als 2018)

Falls Sie „flexTV“ über Apple TV oder direkt auf dem Smart-TV nutzen möchten und keine Box benötigen, können Sie uns das per Mail (info@gao.ch) mitteilen. Wir werden Ihnen dann die benötigten Logindaten zustellen.

 

16.09.2022
Replay-TV „Zwangswerbung“

Wie Sie sicher aus der Presse erfahren haben, wird beim Replay-TV ab 4. Oktober 2022 bei gewissen Sender eine Zwangswerbung beim Überspulen eingeführt. Dann müssen Kunden beim Überspulen von Werbeblöcken Reklame erdulden oder bei den meisten Anbietern zwischen 5 und 8 Franken mehr bezahlen.

Die GAO hat sich entschlossen, den Preis für das flexTV Abo, mit der Möglichkeit die Werbung zu überspulen, unverändert bei Fr. 35.- zu belassen.
Beim flexTV für Fr. 35.- führt die GAO eine Funktion zum punktgenauen Überspringen von TV-Werbung ein. Die monatliche Lizenzgebühr für die Nutzung von Replay-TV wird künftig von der GAO übernommen und nicht an die Abonnenten weitergegeben.

Neu wird es ein flexTV Abo „light“ für Fr. 29.- geben, bei welchem die Werbung nicht überspult werden kann

Das müssen Sie zur Zwangswerbung beim Fernsehen wissen
Das Ausland beneidet Schweizer Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer für ihr Replay-TV. Wer ein solches TV-Abo hat, kann Lieblingssendungen zeitversetzt schauen, also wann immer man Lust hat, und unliebsame Werbeblöcke einfach vorspulen. Ab dem 4. Oktober ändert sich das Replay-TV und Werberegime weitreichend.

Gibt es Replay-TV künftig überhaupt noch?
Ja, aber nur noch mit Zwangswerbung. Die Zuschauer können die Reklame-Clips künftig nicht mehr so einfach vorspulen. Davon ist rund die Hälfte der TV-Zuschauer betroffen, die gemäss einer Comparis-Umfrage bis anhin regelmässig Werbung überspringen.

Mit wie viel Werbung müssen die Zuschauer rechnen?
Zu Beginn einer Sendung erscheint ein Werbespot von bis zu sieben Sekunden. Wer während der Sendung die Werbung vorspulen will, muss sich neu einen Werbeblock von maximal 130 Sekunden anschauen. Die Sender können pro Stunde maximal vier Werbe-Minuten einstreuen, die nicht überspult werden können. Auch beim Drücken der Pause-Funktion wird künftig eine Werbung eingeblendet, die beim Fortsetzen der Sendung wieder verschwindet.

Können die Zuschauer die Zwangswerbung umgehen?
Ja, doch das Überspringen der Werbeblöcke geht ins Geld. Die Swisscom verlangt für diese Funktion neu zusätzlich 6.90 Franken pro Monat, Sunrise 7.90 Franken und die Sunrise-Billigmarke Yallo 7.95 Franken.

Gibt es für den Aufpreis noch einen Zusatznutzen?
Für die Kunden bringt das teurere Abo einen klaren Vorteil: Mit diesem können sie die Werbung künftig per Knopfdruck punktgenau überspringen und müssen nicht mehr mühsam vor- und zurückspulen.

Welche Fernsehsender sind betroffen?
Nur jene, die bei der Branchenvereinbarung mitmachen: Das angepasste Replay-TV gilt für 19 deutschsprachige Privatsender. Dazu gehören fast alle Sender von RTL Deutschland (RTL, Vox, Nitro, RTL2), der Seven.One Entertainment Group (ProSieben, Sat.1, Kabel Eins, ProSieben Maxx, Sat.1 Gold, Sixx, Puls 8) und von CH Media (TV24, TV25, S1, 3+, 4+, 5+, 6+, 7+/Nick Schweiz). Ab dem nächsten Jahr kommen dann noch über ein Dutzend Schweizer Regionalsender sowie N-TV und Super RTL hinzu.

Bei welchen Sendern ist Vorspulen ohne Mehrkosten möglich?
Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern SRF, ZDF, ARD und ORF gibt es noch keine Zwangswerbung – zumindest für den Moment. Beim Schweizer Fernsehen wird eine mögliche Einführung jedoch geprüft.

 

03.08.2022
Preisanpassung per 1. Januar 2023

Mit der Übernahme des Kabelnetz in Oberhasli durch die GAO, wurden auch die Preise (Fr. 18.-/Mt.) für das Kabel-TV übernommen. In den anderen, durch die GAO versorgten Gemeinden, beträgt die monatliche TV-Abogebühr seit 2009 Fr. 21.-/Mt.
Per 1. Januar 2023 werden wir in der Gemeinde Oberhasli die TV-Gebühren anpassen, so dass in allen versorgten Gemeinden eine einheitliche Preisstruktur besteht.

Die neuen TV-Abogebühren in Oberhasli betragen ab 1.1.2023 Fr. 21.- (inkl. Mwst, inkl. Urheberrechtsabgaben)

Wir danken für Ihr Verständnis.